Unternehmensberater und Personal Coach
Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt)
Sohlweg 6
35753 Odersberg
Tel. 01 77 / 285 18 29
E-
Web: www.vaitkus.de
Geschäftsführerin: Anna Vaitkus
Eingetragen beim Amtsgericht Wetzlar: HRB 6382 Steuernummer: 020 231 63583
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 – Durchführung der Angebote
(1) Die Angebote werden von der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz
in Greifenstein-
(2) Für sämtliche Angebote der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) gilt, dass für eine Durchführung das Erreichen einer erforderlichen Mindestanzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern notwendig ist. Ein Anspruch auf Durchführung von Angeboten besteht nicht, außer, es sei eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen. Die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Termine bei mangelnder Belegung zu verlegen oder abzusagen. In diesem Falle werden geleistete Anzahlungen oder Gebühren selbstverständlich im vollen Umfang verrechnet bzw. voll zurück erstattet.
(3) Im Rahmen der verschiedenen Angebote kann die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) auch externe Dozentinnen und Dozenten über hierfür geschlossene Werkverträge einsetzen. Die Dozenten sind von der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) auf den Einsatz vorbereitet bzw. bezüglich ihrer Qualifizierung nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Sollte auf Grund von nicht durch die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) zu verantwortenden Umständen eine Nichtleistung oder eine unakzeptable Leistung durch eine externe Dozentin oder einen externen Dozenten erbracht werden, so können gegenüber der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich jedoch, bei solcher Art auftretenden Mängeln nach Möglichkeit für einen kostenneutralen Ausgleich – in der Regel Wiederholung des Angebots – des betreffenden Angebots zu sorgen.
(4) Kommt es zum Abbruch eines laufenden Angebots auf Grund höherer Gewalt, so übernimmt die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) keine Schadenersatzzahlungen. Dies gilt auch bei sehr kurzfristigen Absagen von Angeboten aufgrund von extremer Witterungslage (z.B. Eisregen) oder in Folge von Verhinderung einer Dozentin oder eines Dozenten durch Unfall oder kurzfristiger Erkrankung. Kommt es zu Verspätungen der Dozentin bzw. des Dozenten bei der Anreise zum Veranstaltungsort, so werden die durch Verspätung versäumten Stunden in der Regel nachgearbeitet. Die Abstimmung hierzu trifft die betreffende Dozentin / der betreffende Dozent einvernehmlich mit dem Nutzer oder der Nutzergruppe.
(5) Die an einem Angebot Teilnehmenden verpflichten sich, soweit sie nicht schwerwiegende Gründe daran hindern, die für den Erwerb des Inhalts erforderliche Zeit aufzuwenden, vorgesehene Präsenzveranstaltungen zu besuchen und die erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu bearbeiten. Bei Verhinderung am Besuch des Präsenzunterrichtes benachrichtigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer möglichst vorher die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt). Regelungen zur Zertifikatserteilung (§7, Abs. 7) sind zu beachten.
(6) Die an einem Angebot Teilnehmenden verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Ausbildungsstätte. Sie haften für Verstöße dagegen bzw. für von ihnen zu verantwortende Beschädigungen an Einrichtungen gegenüber der Ausbildungsstätte.
(7) Für Schäden, die den Teilnehmern durch die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen, haftet die Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung ist auf die Höhe des Betrages der jeweiligen Dienstleistungserbringung begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 2 -
(1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (Brief, Fax) oder elektronisch (Internet,
E-
(2) Die angebotsspezifischen Antragsunterlagen werden mit der Anmeldung eingereicht – nach Rücksprache ist späteres Einreichen möglich.
(3) Mit der Anmeldung – frühestens jedoch 3 Monate vor Angebotsbeginn -
(4) Die Zahlung von Angebotspreisen oder Seminargebühren (bei Vollzahlung) bzw. der ersten Monatsrate (bei Teilzahlung) erfolgt bis spätestens zum Beginn des Monats, in dem das Angebot beginnt.
(5) Der/die Nutzer/in kann eine Einzugsermächtigung gemäß der gewählten Zahlungsform für die Kosten erteilen. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften erfolgt über ein vorbereitetes Formular, das den Anmeldeunterlagen beigefügt ist. Das Lastschriftverfahren erlaubt der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) eine einfache Prüfung der Zahlungseingänge. Für den/die Teilnehmer/in ergibt sich der Vorteil, dass er/sie über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen eingezogene Beträge ohne Schwierigkeiten bei der eigenen Bank zurückrufen kann.
§ 3 -
(1) Erfolgt ein Rücktritt länger als 3 Monate vor Beginn eines Angebotes (Stichtag ist das identische Tagesdatum des entsprechenden Monats in Bezug auf den Starttag des Angebots), entstehen keine Kosten, evtl. bereits gezahlte Gebühren werden dann in voller Höhe erstattet.
(2) Bei einem Rücktritt bis zu einem Monat vor Angebotsbeginn erfolgt eine Erstattung der Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00.
(3) Erfolgt ein Rücktritt in kürzerem Zeitabstand als 1 Monat vor Beginn des Angebots, verfällt die Anmeldegebühr in voller Höhe.
§ 4 -
(1) Unterschieden wird nach individuellen Angeboten mit individueller Dauer sowie Fortbildungen (das sind Angebote mit nur einem Teil bis zu maximal 12 Tagen) und Weiterbildungen (das sind Angebote mit einem Teil von mehr als 12 Tagen oder Angebote mit mehr als einem Abschnitt Präsenzunterricht, also z.B. über zwei Wochenenden).
(2) Bei individuellen Angeboten bis zu einer Dauer von 5 Terminen erfolgt bei Abbruch seitens des Auftraggebers keine Erstattung. Sind mehr als 5 Termine vereinbart, so ist eine Auflösung der Vereinbarung zum jeweils übernächsten Termin möglich. In diesem Fall sind die Kosten für die absolvierten Angebotsteile bis zu dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, zu entrichten. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig verrechnet und ggf. zurückgezahlt.
(3) Bei einem Ausstieg aus einer bereits laufenden Fortbildung erfolgt keine Erstattung der Ausbildungsgebühren.
(4) Ein Weiterbildungsvertrag kann erstmals zum Ende des dritten Monats nach Ausbildungsbeginn und danach monatlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, sie kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Es wird die Kündigung per eingeschriebenem Brief empfohlen.
(5) Erfolgt ein Rücktritt im Verlauf der Weiterbildung, sind die Kosten für die absolvierten Unterrichtsteile bis zu dem Tag, an dem die Kündigung laut §4 Abs. 4 wirksam wird, zu entrichten. Grundlage für die Berechnung sind die absolvierten Unterrichtseinheiten in Relation zu den noch nicht besuchten Unterrichtseinheiten.
(6) Hat ein/e Teilnehmer/in die Gebühr komplett im Voraus gezahlt, so werden die Kosten anteilig zurück erstattet. Grundlage für die Berechnung sind die absolvierten Unterrichtseinheiten in Relation zu den noch nicht besuchten Unterrichtseinheiten, bis zu dem Tag, an dem die Kündigung laut §4 Abs. 4 wirksam wird.
(7) Bei Auslandsangeboten gelten gesonderte Fristen und Bestimmungen, die jeweils mit dem Angebot bekannt gegeben werden. Der Grund hierfür liegt in dem deutlich höheren Risiko durch die Gesetzgebung für Reiseangebote (Sicherung der Kosten für eine Rückholung der Teilnehmenden bei Konkurs etc.)
§ 5 -
In Rücksprache mit der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) besteht in der Regel die Möglichkeit, bei unumgänglicher Unterbrechung eines Angebots dieses zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Dabei sollten die betreffenden Teilnehmenden nach Möglichkeit wieder in vollem Umfang an dem entsprechenden Angebot teilnehmen. In einem solchen Fall werden als Kosten lediglich die Kosten berechnet, die bei der ersten Teilnahme bis zum Ausscheiden noch nicht gezahlt worden sind (entspricht dem Rückerstattungsbetrag aus § 4, Abs. 4, entsprechend der gewählten Zahlungsform).
§ 6 -
(1) Der/die Teilnehmer/in erlaubt der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt)
mit der Vertragsunterzeichnung, seine Privat-
(2) Sollte nur eine der beiden Anschriften an die künftigen Mitglieder der Angebotsgruppe weitergeben wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung bei Anmeldung.
§ 7 -
(1) Bei Ausbildungen erhalten die Teilnehmer/innen für die jeweilige Ausbildung ein
Abschlusszertifikat von der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) mit einem
Bewertungssatz gemäß folgendem Schlüssel:
100 bis 87 Punkte mit hervorragendem Erfolg
76 bis 86 Punkte mit sehr gutem Erfolg
60 bis 75 Punkte mit gutem Erfolg
45 bis
59 Punkte mit Erfolg
0 bis 44 Punkte teilgenommen
(2) Liegt einer Kursbewertung ein anderer Punkteschlüssel zu Grunde, so wird dieser sinngemäß umgerechnet.
(3) das Abschlusszertifikat enthält:
• Bezeichnung des Abschlusses
• Personalien der
Teilnehmerin
• Inhalt und Bewertung
• Datum des Angebotsendes
• Unterschrift der
Geschäftsführung der Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt) oder des/der durchführenden
Dozenten/in.
(4) Werden mehr als 15% Prozent des Präsenzunterrichtes ohne Ausgleich versäumt, kann kein Zertifikat erstellt werden.
(5) Ein Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn alle in der Weiterbildung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden.
§ 8 Rechtswirksamkeit dieser Bestimmungen
(1) Diese Bestimmungen gelten für alle Angebote auf den Webseiten der Dr. Alfons
Vaitkus UG (haftungsbeschränkt).
(2) Sollten Bestimmungen dieser Regelungen rechtlich
ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich
nach Veröffentlichung dieser Bestimmungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
(3) Anstelle unwirksamer Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Vertragslücken soll
ohne weiteres eine Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem wirtschaftlich
bzw. rechtlich am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden mit der unwirksamen
oder nicht durchführbaren Bestimmung gewollt haben oder – bei ausfüllungsbedürftigen
Lücken – nach dem Sinn und Zweck des gesamten Vertragswerkes gewollt hätten, sofern
sie den regelungsbedürftigen Punkt bedacht hätten.
Dr. Alfons Vaitkus UG (haftungsbeschränkt), Greifenstein-
© copyright 2015 – Anna Vaitkus, Odersberg